Neues Modell für Kurzarbeit

Breaking News! Weitere Erleichterung bei Kurzarbeit

Ein wichtiger Schritt für die Absicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen:
Laut Pressemeldung des Bundesministeriums können durch die Einigung der Sozialpartner mit der Bundesregierung Dienstgeberbeiträge nun bereits ab dem 1. Monat übernommen werden.

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Das neue Kurzarbeitsmodell enthält deutliche Verbesserungen im Vergleich zur bisherigen Kurzarbeit. Folgende grundsätzliche Eckpunkte sollen nun gesetzlich beschlossen werden:

  • Die Arbeitszeit kann vorübergehend auf Null reduziert werden, muss jedoch im gesamten Kurzarbeitszeitraum mindestens 10% betragen.
  • Die Nettoersatzraten (die Nettoersatzrate ist die Differenz zwischen dem Entgelt für die geleistete Arbeitszeit zuzüglich Kurzarbeitshilfe und vereinbarten Zuschlägen durch das AMS) werden – abhängig vom bisherigen Einkommen - auf 80-90 % angehoben.
  • Resturlaub und Zeitguthaben müssen zuerst abgebaut werden.
  • Die Dauer für die Antragstellung wird reduziert.
  • Für das neue Modell werden 400 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Auch für das neue Modell ist eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat bzw. in den einzelnen Arbeitsverträgen (falls es keinen Betriebsrat gibt) zu schließen. Diese wird dann von den Sozialpartnern binnen 48 Stunden bewilligt.

Bitte beachten Sie, dass weitere Änderungen derzeit nicht ausgeschlossen werden können. Selbstverständlich werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen am Laufenden halten und zeitnahe mit einem entsprechenden Update informieren.

Ihr BDO Berater-Team ist weiterhin gerne für Sie da. HIER ERFAHREN SIE MEHR