Das Land Steiermark ist Mehrheitseigentümer eines Energieversorgungsunternehmens.
Dem Land Steiermark sind Erwerbsrechte hinsichtlich der Gesellschaftsanteile des Minderheitsgesellschafters eingeräumt bzw. ist das Land Steiermark berechtigt, einen Dritten zur Ausübung seiner Erwerbsrechte an seiner Stelle zu nominieren.
Der Minderheitsgesellschafter beabsichtigt aktuell, seinen Minderheitsanteil zu verkaufen. Für den Fall des Eintritts eines Aufgriffs- bzw. Vorkaufsfalls sucht das Land Steiermark in einem transparenten und strukturierten Bieterverfahren, das nicht dem Vergaberecht unterliegt, Interessenten für den Abschluss einer Nominierungsvereinbarung. Das Land Steiermark behält sich jedoch ausdrücklich vor, seine Erwerbsrechte selbst auszuüben.
Weitere Informationen über das Strukturierte Bieterverfahren und dessen Gegenstand sind unter folgendem Link abrufbar:
http://schiefer.vemap.com/home/bekannt/anzeigen.html?annID=389
Ende der Abgabefrist für Teilnahmeanträge: 16.12.2022
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